André Pigur - Foto-DesignIMPRESSUM
Webmaster
und
Inhaltlich Verantwortlicher dieser Website: André
Pigur
Im Falle jeder
Auftragserteilung und jedes Erwerbs meiner Fotos
gelten
meine im Folgenden aufgeführten AGB und werden in diesem Fall vom Auftraggeber bzw. Käufer
ausdrücklich anerkannt.
André Pigur - Fotograf
AGB
Preisliste - Honorarliste + Angebote
AGB - Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt)
gelten für alle vom Fotografen
durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden,
spätestens
jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Sobald der Fotograf eine Bestellung von einer oder mehreren Fotografien erhalten hat,
gelten die AGB des Fotografen automatisch und ausdrücklich als anerkannt.
3.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen
drei Werktagen nach Bestellung bzw. Auftragserteilung zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende
Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der
Fotograf
diese schriftlich anerkennt.
4.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne
ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen
Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes
Bildmaterial.
2.
Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten
Bildmaterial
um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die extra zu vergüten sind.
4.
Das leihweise überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
zwar
auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu
behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der
Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.
Reklamationen, die den Inhalt einer gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind zwingend innerhalb von 48 Stunden
nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Danach kann eine Reklamation ggfs. nicht mehr geltend gemacht werden.
III. Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur
einmaligen Verwendung.
2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche
Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck
und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das
Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden
ist.
4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
-
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen
Nachdrucken,
-
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
-
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
-
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es
sich
um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
-
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- bereits weitergegebenes oder vorgefundenes digitalisiertes Bildmaterial im Wege der
Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern (z.B. Internet) mit dem Nutzer bekannter oder dem Nutzer unbekannter Herkunft.
- z.B. im Internet oder auf CD vorgefundenen Fotos des Fotografen mit oder ohne Copyright-Vermerk.
5.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung
des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf
das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen,
zu übertragen.
7.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist ggfs. nur
gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte,
es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der
Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus
sowie
die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen
etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung
für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1.
Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt
es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar versteht sich zuzüglich der
jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
2.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu
dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB.
Soll
das
Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
dieses
schriftlich zu vereinbaren.
3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen
(z.B. Material-und
Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.)
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden.
4.
Das Honorar gemäß V.1. AGB ist auch dann in voller
Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht
veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens €
75,--
pro
Aufnahme an.
5.
Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung
zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist
angegeben
ist.
Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs
ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.
Eine Aufrechnung oder die
Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1.
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens
jedoch
3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen
sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.
Überläßt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder
mit
dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung,
ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde
das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.
Eine
Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt
worden ist.
3.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das
Risiko
des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist
für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht
zuordnungsfähigem
Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars
zu zahlen.
3.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist
für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten
Fristen
eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
- € 0,25 pro Tag und
Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
- € 1,-- pro Tag und
Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes
Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten,
ohne daß der Fotograf die
Höhe
des Schadens nachzuweisen hat - in Höhe von
- € 40,-- pro s/w- oder Colorabzug
oder KB-Dia-Duplikat
- € 125,-- pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
- € 250,-- pro Dia-Original,
Negativ oder anderem Unikat
- € 500,-- pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung
und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grundsätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein
höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6.
Durch die gemäß Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte
begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.Leistungsbeschreibung und Fotohonorare von André Pigur - ARTFOTODESIGN - Berlin
Tauroggener Str.44 - 10589 Berlin - Tel. 030.3441549 - www.pigur.com - Email: pigur@snafu.de
Reportage mit Standard-Ausrüstung KB (Kamera, Objektive 24 - 300 mm, Hand-Blitz)
Honorar-Berechnung nach Dauer (Arbeitszeit plus An- und Abreise)
Termin einfach - bis 2,5 Std. ab 350 € incl. Mwst.
1/2 Tag bis 4,5 Std. ab 460 € incl. Mwst.
1 Tag bis 9,0 Std. ab 640 € incl. Mwst.
Reisetag (Verrechnung auf Stundenbasis)
1 Std. ab 80,00 € incl. Mwst.
Ausfallhonorar
bis 24 Std. vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar
bis 12 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar
Fashion-Show-Fotos - Runway-Fotos
Anfertigung von Show-Aufnahmen - mit Blitz oder stimmungsvollem Show-Bühnenlicht.
Sie können sich 15-40 Aufnahmen auswählen, die Sie als Originaldias erhalten:
15 Aufnahmen - Originaldias - incl. aller Nutzungsrechte € 290 incl. Mwst.
20 Aufnahmen - Originaldias - incl. aller Nutzungsrechte € 400 incl. Mwst.
30 Aufnahmen - Originaldias - incl. aller Nutzungsrechte € 520 incl. Mwst.
40 Aufnahmen - Originaldias - incl. aller Nutzungsrechte € 580 incl. Mwst.
Studio oder on Location (Standard-Ausrüstung Fachkamera 6x6 + Studioblitzanlage) (jeweils zzgl. Mwst.)
z.B. Innenarchitektur - Designbäder - Designküchen on Location
Termin einfach:
Tagessatz: € 900,- Halbtagessatz € 500,- Assistenz € 100,- pro Tag.
Mindesthonorar = Halbtagessatz !
je Reisetag bzw. für Vorbereitung 80,00 €
Ausfallhonorar - Tag ab 470 €
(bei Verrechnung auf Stundenbasis) Stunde ab 90 €
Schmuck-Aufnahmen 6x6 im Studio: (zzgl. Mwst.)
Erst-Aufnahme ab € 100,-
Folgeaufnahmen bei ähnlicher Einstellung ab € 60,-
Mindesthonorar = Halbtagessatz (500 €) !
WERBEANGEBOT:
(voraussichtlich bis Ende 2007)
Sachfotos - Studiofotos - Architekturfotos - Hotelfotos - 6x6 für Prospekt / Katalog - incl. Assistenz:
20 Aufnahmen nur € 840 incl. Mwst. - incl.Nutzungsrechte
50 Aufnahmen nur € 1.392 incl. Mwst. - incl.Nutzungsrechte
100 Aufnahmen nur € 2.220 incl. Mwst. - incl.Nutzungsrechte
bei kleineren Auftrags-Mengen erfolgt Berechnung von: € 70 incl. Mwst. - pro Stunde.
Ausfallhonorar - Tag 350 € incl. Mwst.
Casting-Fotos / TESTSHOOTINGS mit Models:
1. bei Zustimmung zur Eigenverwendung GRATIS ! d.h. Für das Model sind CD / DVD - Fotos KOSTENLOS incl. freier Nutzung.
2. bei NICHT-Zustimmung zur Eigenverwendung - ab € 230 incl. Mwst.
Priv. Familienfeierlichkeiten - Hochzeiten - Gesellschafts-Veranstaltungen:
Hochzeitsfoto-Reportage - in künstlerischem Stil - im und am Standesamt bzw. Kirche.
Anfertigung von ca. 120-150 Digital-Aufnahmen incl. je 20 Abzüge 10 x 15 + 10 Abzüge 13 x 18 + CD mit Musik
Honorar € 150 incl. gesetzl.Mwst.
Zusätzliche Leistungen auf Wunsch (alles incl. gesetzl.Mwst.)
2. Bestellung von zusätzlichen Abzügen:
Abzug 13 x 18 - je 1 €
Abzug 20 x 30 - je 3 €
(ca. DinA4)
Abzug 40 x 60 - je 16 €
Abzug 50 x 75 - je 20 €
Lieferzeit ca. 1-2 Wochen - auf Vereinbarung auch schneller.
Fahrtkosten-Zuschlag bei Entfernungen von mehr als 10 km von 10589 Berlin.
Hochzeitsfotos auch on Location (kreative Location-Auswahl / Vorschläge) oder in privaten Räumlichkeiten !
PEOPLE-REPORTAGEN auf Gesellschafts-Veranstaltungen - Bällen:
Bei EXPRESS-Foto-Lieferung 9x13 od. 10x15 innerhalb weniger Stunden - komplett ab nur € 400 incl. Mwst. !
Bieten Sie Fotos Ihrer Ballgäste bzw. der Besucher Ihrer Veranstaltung - gleich ZUM MITNEHMEN an.
Allgemeines:
Der Umfang der übertragenen Rechte ist zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG. sowie meine AGB.
Originale bleiben im Eigentum des Auftragnehmers, falls es nicht anderes schriftlich vereinbart ist.
Die Honorare sind Brutto-Honorare incl. gesetzl. Mwst., falls nicht anders erwähnt
und enthalten noch keine evtl. Nebenkosten - bzw. Scankosten, falls gewünscht.
Verbrauchsmaterialien und Kosten für technische Aus- und Weiterverarbeitung werden gesondert berechnet, falls nicht anders erwähnt.
Erforderliche Anzahlung beträgt i.d.R. 50% vor Beginn der Aufnahmen - falls nicht anders vereinbart.
Fahrt-/Reisekosten sowie Kosten für erforderliche Reise- und Gefahrenversicherung und ggfs.Schutzimpfung etc.
werden gesondert berechnet - Bei Pkw-Nutzung werden pro Km € 0,50 incl. Mwst. verrechnet.
Flugreise = Businessklasse
Bahnreise = 1. Klasse
Übernachtungskosten werden gesondert verrechnet.
Fotograf/in und Asssitenz haben Anspruch auf ein Hotel der gehobenen Mittelklasse.
Tagesspesen werden entsprechend § 12 EStG in Verbindung mit Abschnitt 119 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) berechnet.
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